Webseite des Deutschen Biosafety Clearing-House

Entscheidungen zu Freisetzungen - Freilandversuche mit GVO zu Versuchszwecken

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) aus Freisetzungen dürfen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwendet oder zu diesen weiterverarbeitet werden. Sie sind ausschließlich für Versuchszwecke bestimmt.

Freilandversuche im Überblick

In der Freisetzungs-Datenbank des BVL werden alle in Deutschland beantragten Freisetzungen von GVO nach Eintragseingang erfasst (einschließlich Genehmigungsstatus). Detailinformationen zu den Anträgen können durch Auswahl des zugehörigen Aktenzeichens abgerufen werden.

Wo genau Freisetzungen (und auch der Anbau von GVO für die Produktion von Lebens- oder Futtermitteln) in Deutschland durchgeführt werden und wie groß die betroffenen Flächen sind, können Sie im Standortregister des BVL einsehen. Weitere Informationen zu Freilandversuchen in Deutschland finden Sie außerdem auf den Webseiten von Transgen (www.transgen.de/anbau/freisetzungen).

Informationen zu Freisetzungen, die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten beantragt wurden, werden von der Europäischen Kommission in englischer Sprache in einem Teil des GMO-Register (unter "experimental releases") bereitgestellt.

Genehmigungsverfahren und Sicherheitsbewertung

Entscheidungen zu Freisetzungen von GVO werden im Unterschied zum Inverkehrbringen nicht innerhalb der EU, sondern auf der Ebene des einzelnen Mitgliedstaats getroffen und sind auch nur dort gültig. In Deutschland ist das BVL die zuständige Genehmigungsbehörde für Freisetzungen.

Risikobewertungen zu Freilandversuchen mit GVO werden innerhalb des Genehmigungsverfahrens bereits bei der Antragstellung vom zukünftigen Betreiber eingereicht. In einer Sicherheitsbewertung prüft das BVL diese Unterlagen und beteiligt u. a. weitere Behörden und die Öffentlichkeit.

Als Orientierungshilfe im vielschichtigen Genehmigungsverfahren für Freisetzungen dient dieses Schaubild. Details zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens in Textform finden Sie hier auf den Seiten des BVL.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Freisetzungen sind hier auf den Seiten des BVL zusammengestellt.

Meldungen an das Zentralportal des Biosafety Clearing-House (BCH)

Zu deutschen Genehmigungen von Freisetzungen (und auch Inverkehrbringen) in der Datenbank des internationalen Zentralportals des Biosafety Clearing-House (BCH) gelangen Sie hier. Entsprechende Sicherheitsbewertungen im BCH finden Sie hier.

Hinweis: Die in diesem Text erwähnten Datenbanken sind überwiegend für fachlich vertraute Nutzer geeignet. Allgemeinverständliche Informationen rund um das Thema Gentechnik finden Sie auch auf der Webseite von Transgen (www.transgen.de). In der dort bereitgestellten Datenbank können Sie sich Entscheidungen zum Umgang mit GVO im Überblick ansehen.